Josefsheim, Bigge

Martina Kötter im Gespräch über das BTHG im Café Sonnenblick.

BTHG: „Chancen nutzen, Grenzen kennen“

Am 1. Januar 2020 ist das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten. Für Martina Kötter, Bewohnerin des Josefsheims Bigge, verändert sich damit vieles. Sie blickt dem Gesetz sehr positiv entgegen, kennt durch die Beratung im Josefsheim ihre Chancen, aber auch ihre Grenzen.

 

Martina Kötter sitzt im Café Sonnenblick des Josefsheims Bigge und lässt das letze Jahr Revue passieren. Das macht sie zum Jahreswechsel immer so. Die 53-Jährige wohnt seit 46 Jahren im Josefsheim, hat vom Kinderinternat über die Schule und unterschiedliche Wohnformen bis hin zur Singlewohnung, in der sie seit 1998 lebt, alles mitgemacht. Seit dem 1. Januar 2020 steht eine der wohl gravierendsten Veränderungen für sie an: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist in Kraft getreten. Trotz des Aufwands und großer Bürokratie blickt Martina Kötter dem Gesetz sehr positiv entgegen. „Es ist gut für mich, ich werde noch selbstständiger und kann wichtige Entscheidungen zukünftig ganz alleine treffen", sagt sie.

 

Das BTHG dient der Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Vielerorts blickt man skeptisch und mit Ängsten auf das Gesetz. Die Menschen mit Behinderung tragen die Verantwortung, entscheiden selbst. Doch schaffen das alle ohne Hilfe? „Ganz ohne Hilfe wird es sowieso nicht gehen“, sagt Martina Kötter. „Bei dem ganzen Schriftkram“, also den zahlreichen Formularen, Anträgen usw., „brauche ich nach wie vor noch Hilfe“. Und die bekommt sie im Josefsheim: Gemeinsam mit ihrer Case Managerin und dem Sozialdienst wurden alle wichtigen Dinge auf den Weg gebracht. Die Formulare wurden zusammen ausgefüllt, Anträge gemeinsam gestellt und bei wichtigen Gesprächen oder Telefonaten war auch immer jemand mit dabei, wenn Martina Kötter es wünschte. „Ich weiß, welche Chancen mir das BTHG bietet, kenne aber auch meine Grenzen“, sagte sie.

 

Wissen, an welchen Stellen man unterstützt
„Wir wissen, an welchen Stellen wir weiter unterstützen müssen“, so Meike Brinker vom Sozialdienst des Josefsheims. Die Vorbereitung auf das BTHG war ein Prozess, der seit vielen Monaten lief. Seit Sommer 2019 fanden mehrere Informationsveranstaltungen zum BTHG und dessen Auswirkungen für die Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und gesetzliche Vertreter statt. Initiiert wurden diese durch die Geschäftsfeldleitungen Wohnen und personenbezogene Dienstleistungen und der Geschäftsfeldleitung der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Dazu gab es einen Workshop mit dem Beirat des Josefsheims. So wurde eine themenzentrierte und prozesshafte Begleitung aller Akteure in diesem neuen Kontext gewährleistet.

 

Ein enormer und elementarer Bestandteil der Vorbereitung auf das BTHG waren die zahlreichen personenzentrierten Einzelgespräche und Beratungen der Menschen mit Behinderungen durch das Case Management und den Sozialdienst. „Im Fokus stand hierbei zunächst, aufkommende Ängste und Sorgen der Menschen mit Behinderung zu erfassen, zielführend zu bearbeiten und ihnen den positiven Ansatz des BTHG immer wieder vor Augen zu führen“, sagt Anke Loerwald, Leiterin des Case Managements im Josefsheim. Parallel dazu erfolgte mit jedem Einzelnen das Antragsverfahren zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung und damit verbundenen Finanzierung.

 

Mietverträge erstellt und versandt
Im Bereich des Wohnens gibt es z.B. verschiedene Basispakete, die erarbeitet und berechnet wurden. Darauf fußend wurden die vorläufigen Mietverträge erstellt und versandt. Diese Mietverträge wurden wiederum mit den Menschen mit Behinderung und ihren Unterstützern in Einzelterminen erörtert und im Anschluss zur Unterschrift gebracht. „Es ist klar, dass viele Bewohner dies nicht alleine können, darum helfen und beraten wir. Dadurch war die Rücklaufrate der Verträge sehr hoch und wir konnten sicherstellen, dass diese auch fristgerecht unterzeichnet wurden“, sagt Anke Loerwald.

 

In der Theorie ist man also bestens vorbereitet, man weiß aber auch, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes in der Praxis vermutlich noch weitere Änderungen ergeben. „Darauf sind wir vorbereitet und reagieren dann: Wir begleiten die Menschen natürlich auch weiterhin in diesem Prozess. Wenn sie Hilfe benötigen, dann sind wir da“, so Anke Loerwald und Meike Brinker. Genau das ist es auch, was Martina Kötter schätzt. Die Anträge müssen in jedem Jahr aufs Neue ausgefüllt werden. „Ich bin ein sehr gründlicher und gewissenhafter Mensch und hoffe, dass ich das Ausfüllen mit der Zeit alleine erledigen kann“, sagt sie. Und wenn sie doch Hilfe benötigt, dann wisse sie, dass sie sich auf ihre Ansprechpartner im Josefsheim verlassen kann.

 

Bildzeile: Martina Kötter im Gespräch über das BTHG im Café Sonnenblick.

 

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